Lektion: Schutzgebiete

Übersicht der Schutzgebiete (WWS in Gelb und WSG in Rot) mit Betretungsverboten im Spitzingsee-Gebiet

Orientierung

Warst Du schon mal bewusst in einem Schutzgebiet unterwegs? Falls Du diese Frage nicht sicher beantworten kannst, ist das folgende Video vielleicht interessant um herauszufinden was genau Schutzgebiete sind und warum wir sie brauchen.

Bedrohte Wildtierarten wie die Raufußhühner sind sogenannte Schirmarten, deren stabile Bestände ein Zeichen für ein gesundes Ökosystem sind – doch sie sind in ihrem Lebensraum in den Bergen bedroht. Um für diese sensiblen Wildtiere überlebenswichtige Rückzugsgebiete zu sichern, müssen wir unseren Bergsport rücksichtsvoll gestalten und auf bestimmte Verhaltensregeln achten.


Fakten

Schutzgebiet ist nicht gleich Schutzgebiet. Welche Unterschiede es gibt und worauf Du achten solltest, wenn Du Dich in diesem Naturraum befindest, dazu mehr in der folgenden Präsentation. Ein paar kleine Zwischenfragen testen gleich dein Wissen 😉


Wo sich Schutzgebiete befinden und wann die Sperrungen aktiv sind, erkennst Du in den analogen Alpenvereinskarten oder – immer aktuell – auf Alpenvereinaktiv:

  • Aktiviere die Outdooractive Karte
  • Füge die Zusatzebene “Hinweise & Sperrungen” hinzu

Auf den Weg machen

Da Du jetzt schon einiges über das Thema weißt, kannst Du bestimmt folgende Fragen beantworten:


Zusammenfassung

Kurz und kompakt, die wichtigsten Fakten zum Thema Schutzgebiete.

Schutzgebiete sind wichtig, um:

  • den Schutz und die Erhaltung von Flora und Fauna zu ermöglichen,
  • die natürlichen Lebensräume zu erhalten,
  • biotischen Ressourcenschutz zu betreiben,
  • das landschaftliche Erscheinungsbild zu erhalten und naturverträgliche Landnutzung anzustreben,
  • Kulturlandschaften zu erhalten,
  • die natürliche Entwicklung zu fördern,
  • Zerstörung, Beschädigung oder Veränderungen zu verbieten,
  • Erholung in der Natur zu ermöglichen.

Regionale Schutzgebiete

  • Wald-Wild-Schon (WWS)-Gebiete: Betretungsverbot beruht auf Freiwilligkeit
  • Wildschutzgebiet (WSG): Betretungsverbot ist rechtlich bindend

Nationale Schutzgebiete nach BNatSchG

  • Naturschutzgebiet: z.B. Karwendel
  • Landschaftsschutzgebiet: z.B. Ostufer des Starnberger Sees
  • Naturpark: z.B. Ammergauer Alpen
  • Nationalpark: z.B. Berchtesgadener Alpen
  • Naturdenkmäler, bspw. einzelne Bäume mit ortsbildprägender Erscheinung

Internationale Schutzgebietsklassen (EU)

Flora-Fauna-Habitatsrichtlinie (EU)

Generell gilt es, Rücksicht auf die Natur zu nehmen, immer und überall. Vor allem in Morgen- und Abendstunden kommen Tiere aus ihren Verstecken, weshalb diese Zeiten als besonders störungsintensiv gelten.

Reflektiere bereits bei der Tourenplanung: in welchem Naturraum halte ich mich auf? Gibt es Schutzgebiete im Tourenbereich? Was ist hier verboten bzw. erlaubt?

Immer daran denken:

“In der Natur sind wir nur zu Gast”

© 2022 Sektion München des DAV e.V.