Ergänzungs-Thema: Stützpunkt

Ergänzugsbaustein:

Tiefergehende Hintergrundinformationen für Veranstaltungsleitende. Dieser Baustein erhält mehr Informationen zum Thema alpine Nachhaltigkeit auf Hütten.

Indikatoren-System: Untersuchung eines Hüttenstandortes auf Nachhaltigkeit

Bei der Betrachtung einer nachhaltigen Hütte sind verschiedene Aspekte wichtig, welche in dem Schaubild dargestellt sind. Grün umrandet sind die Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit, gelb die der ökonomischen Nachhaltigkeit und blau für die sozialen Aspekte.

Tipps für einen nachhaltigen Hüttenaufenthalt:

  • Planung der Anreise und des Aufstieg bereits umweltfreundlich denken
  • Nimm deinen eigenen Müll wieder mit ins Tal
  • Wenn möglich, plane einen längeren Aufenthalt auf der Hütte (vor allem bei weiterer Anreise)
  • Bei Tagesausflügen ist es sinnvoll, lokale Produkte aus dem Tal zu erwerben oder auf der Hütte für eine Stärkung einzukehren

Arbeitsgebiete der Sektion München &Oberland

In folgenden Gebieten sind die Sektionen München & Oberland tätig. Bei ehrenamtlichen Arbeitstouren werden Wege instandgehalten und somit auch aktiv die alpine Umwelt erhalten.

  • Karwendel
  • Benediktenwandgruppe
  • Wettersteingebirge
  • Schlierseer Berge
  • Zahmer Kaiser
  • Berchtesgadener Alpen
  • Kitzbüheler Alpen
  • Ötztaler Alpen
  • Venedigergruppe
  • Glocknergruppe

Ergänzungs-Thema Schutzgebiete

Betretungsrecht – Betretungsverbot

Das freie Betretungsrecht ist in §59, Absatz 2 des Bundnaturschutzgesetztes von 2010 festgehalten (D). Ebenso ist im Bundeswaldgesetz festgeschrieben, dass der Wald zum Zwecke der Erholung betreten werden darf.

Das Betretungsrecht kann allerdings durch wichtige Gründe eingeschränkt werden, z.B. für den Naturschutz und zur Landschaftspflege.

Verschiedene Sportarten brauchen verschiedene Regelungen

Die bayerische Verfassung schützt den Genuss der Naturschönheit und die Erholung in der freien Natur als Grundrecht. Außerdem ist naturverträglicher Sport ein Bestandteil der Erholung (Ländergesetze, teils unterschiedliche Formulierungen). Das Bundesumweltministerium definiert naturverträglichen Sport als Sport, der den gesetzlichen Vorschriften entspricht, keine Stoffeinträge hat und keine Auswirkungen auf die Stabilität von Populationen hat.

Sportklettern: Die Einrichtung eines Klettergartens erfordert die Zustimmung des Grundeigentümers. In Bayern ist das Einbohren von Routen grundsätzlich erlaubt, kann aber durch Verordnungen eingeschränkt werden. In Baden-Württemberg ist klettern grundsätzlich verboten; dort wo eine Naturverträglichkeit angenommen werden kann, gibt es eine Allgemeinverfügung.

Mountainbiken: In Bayern ist das Radfahren auf “geeigneten Wegen erlaubt”. In Baden-Württemberg gilt die 2-Meter Regel.

www.alpenverein.de/chameleon/public/bd29e890-1b81-2d8b-a9ba-7c3b2141da6c/DAV-Positionspapier-MTB-mit-EMTB_32294.pdf

Skitouren: auf Pisten generell erlaubt, im freien Gelände Lenkungskampagnen und Schutzgebiete beachten!

www.alpenverein.de/Natur-Klima/Naturvertraeglicher-Bergsport/Natuerlich-auf-Tour/: Ergänzungs-Thema Schutzgebiete